Sterben auf Verlangen |
Uziel
B.A.f.H.

Dabei seit: 05.07.2003
Beiträge: 1.742
Herkunft: N 51°5' E 6°7'
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Das Problem der "Erlösung" dürfte wohl zweifelsohne in der Wahl der Mittel liegen.
Sterbehilfe bedeutet: Keine Lebensverlängernden Maßnahmen durchzuführen. In diesem Sinne also Hilfe zu unterlassen.
Das was Ihr fordert ist aktive Euthanasie. Mal davon ab, daß es ein "Umbringen" ist, da eine aktive Handlung erforderlich ist, welcher Arzt ist denn psychisch dazu in der Lage???
Gruß,
Uziel
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»Nichts ist schwerer und erfordert mehr Charakter, als sich im offenen Gegensatz seiner Zeit zu befinden und laut zu sagen: Nein!«
Kurt Tucholsky
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01.04.2005 14:32 |
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Lady Morgia
Senior-Member


Dabei seit: 20.01.2005
Beiträge: 431
Herkunft: Hamburg
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Zu diesem Thema kann ich den Bericht im letzten Stern empfehlen, worin die Hintergründe nochmal ausfürlich beleuchtet werden. Außerdem wird noch über sanfte aktive Sterbehilfe, die weder Arzt noch Patient belastet berichtet. Sehr einfühlsame Schilderung.(Stern Ausgabe Nr. 14)
__________________ Jeder ist ein Mond und hat eine dunkle Seite, die er niemandem zeigt.
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01.04.2005 15:47 |
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Uziel
B.A.f.H.

Dabei seit: 05.07.2003
Beiträge: 1.742
Herkunft: N 51°5' E 6°7'
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| Zitat: |
Original von Silencio
das ist reine rethorik, beides schenkt sich nichts im Endprodukt, aber was ist grausamer?
einen Gefangenen kann man auch verhungern lassen, da dies auch "nur" ein wegnehmen der lebensverlängernden Maßnahmen ist |
Nein, es "schenkt" sich eine ganze Menge. "Wegzusehen" ist etwas ganz anderes, als jemanden aktiv zu töten.
Uziel
Ergänzung:
Wir reden vielleicht aneinander vorbei: Im "Ergebnis" ist es natürlich das Gleiche. Aber nicht für den, der es durchführen muß.
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Kurt Tucholsky
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01.04.2005 15:55 |
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hypoManic
Community-Member

Dabei seit: 27.03.2005
Beiträge: 13
Herkunft: NordLand
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Jajajaja, da können die Holländer dem Rest der Welt schön vormachen, wie es "würdevoller" zugehen könnte ...
1. In (fast) jeder demokratischen Verfassung der Neuzeit ist die Definition
"Würde des Menschen" als erstes genannt.
2. Teilweise auch mit dem Zusatz: "...und bis über den Tod hinaus"
3. Es fehlt immernoch in JEDER Verfassung der Zusatz: "... und während
des Sterbeprozesses ebenfalls, den ein würdevolles Ableben zählt
genauso zum Schutz der Menschenwürde eines Lebenden. "
4. Leben ist definiert durch den Zeitpunkt der Geburt als Neugeborenes
(Datum+Uhrzeit+notariell erfasste Elternteile+Name) bis zum Hirntod des
Sterbenden (ärztlich dokumentierte Todeszeit+Grund).
Leider kann sich diese Amerikanerin nicht mehr richtig und verständlich artikulieren und ist somit nicht rechtsfähig ... DAS ist das fürchterliche dabei. Jeder Mensch sollte eine Patientenverfügung (natürlich eine rechtswirksame medizinisch-relevante) und/oder eine Vorsorgevollmacht mit dem Erreichen der Volljährigkeit aufsetzen müssen. Diese könnte man je nach Belieben und körperlichen Zustand an sein Ableben anpassen. Es gibt zu viele junge komatöse Patienten, die nicht mehr nach Ihrem Lebenswillen befragt werden können. da wir aber in der westlich-zivilistierten Welt "SCHEIß-Konservativ" auf alles reagieren, was mit Religion irgendwie in verbindung gebracht wird ... dauert das alles noch ziemlich lange. Aber wehe, der Papst liegt im Sterben .... ist meine etwas sarkastische Meinung als medizinisches Assistenzpersonal.
hM
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01.04.2005 19:09 |
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Invoidinfo
Community-Member
   

Dabei seit: 04.02.2005
Beiträge: 107
Herkunft: Hagen
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Also, wenn es IHR wille war...so sollte sie in nicht am leben gehalkten werden...fertig aus! Mehr kann ich nicht dazu sagen.
Jeder sollte finde ich so ab 16 oder 18...so eine Art Fragebogen bekommen...in dem er gefragt wird...ob er weiter am leben gehalten werden soll oder nicht! Gibt doch sonst für alles in Deutschland Formulare. Also, ich bin definitiv für die sterbehilfe! Sollte man mal hier einführen! Jeder hat das Recht seine Lebenszeit selbst zu bestimmen.
__________________ www.invoid.de-> der Andreas ;-)
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04.04.2005 11:22 |
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So etwas in der Art gibt es doch auch, nennt sie Patientenverfügung!!
Ich finde sowas auch nicht schlecht, nur sollte man ab und an mal drüberlesen und sehen ob das noch seinem eigen persönlichen aktuellen Stand entspricht.
__________________ Graue Wolken ziehen an mir vorbei,
- Kein Licht -
Einst war ich Glücklich,
doch der Schmerz sitzt tief.
Tränen gehen ihren Weg,
den Weg des Alleinseins...
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04.04.2005 11:51 |
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| Zitat: |
Original von deklema
| Zitat: |
deklema:
Ich bin generell dafür das man über eine Patientenverfügung (die ich auch schon ausgestellt habe) mitteilt wie man im Ernstfall behandelt werden will. Bei mir steht aber definitiv nicht drin verhungern oder verdursten! |
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Ok, du hast eine aber im Notfall muss sich ein Arzt daran nicht halten, ist das bekannt,
und die Frau T.S. aus USA hat die Erklärung leider laut Aussage ihres Mannes nur mündlich abgegeben.
Keine Frage über das verhungern und verdursten, bin ich deiner Meinung.
Wollte damit nur darauf hinweisen, dass sowas ständig aktualisiert werden sollte.
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04.04.2005 22:08 |
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Silencio
Senior-Member

Dabei seit: 23.09.2004
Beiträge: 156
Herkunft: Berlin
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patienterverfügung... hab ich seit 2002
__________________ He was born with a sense of humor and a belief that the world was mad!" - Rafael Sabatini
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04.04.2005 22:12 |
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