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TEURE DOWNLOADS: 22.500 Dollar für 30 Songs

senator
Eine US-Amerikanerin hat in letzter Instanz gegen die Musikindustrie verloren - und muss nun kräftig zahlen. 22.500 Dollar Schadensersatz soll die Frau leisten - für 30 in Tauschbörsen angebotene Titel.

Der United States Court of Appeals wies den Einspruch der Frau gegen ein früheres Urteil zurück. Bei der Tauschbörse KaZaA hatte sie 30 Stücke heruntergeladen und, dem Prinzip der Tauschbörse folgend, dort auch weiterverbreitet. Für jeden der 30 Songs muss Cecilia Gonzalez nun 750 Dollar zahlen, zusammen also 22.500 Dollar.


Tauschbörse KazAa: Teure Downloads
Eine außergerichtliche Einigung mit Schadensersatzforderungen von 3500 Dollar hatte sie zuvor abgelehnt. Ihr Anwalt sagte der Zeitung "Chicago Meter" damals, die Summe hätte die Sekretärin in den Bankrott getrieben.

Gonzalez argumentierte, dass sie die einzelnen Songs nur heruntergeladen habe, um besser entscheiden zu können, welche Musik sie später käuflich erwerben wolle. Bei zumindest 30 der insgesamt 1370 Musikstücke, die Gonzalez auf ihrer Festplatte gespeichert hatte, konnte sie aber den Nachweis nicht erbringen, dass sie die Musik später auch auf legalem Weg erworben hat. Nach eigenen Angaben hatte Gonzalez viele Musikstücke heruntergeladen, die sie bereits auf CD besaß - um sich den Aufwand des Umkopierens auf die Festplatte zu ersparen.

Gonzalez gehört zur ersten Gruppe von Tauschbörsenteilnehmern, die von der Recording Industry Association of America (RIAA) wegen Copyright-Verletzungen im September 2003 verklagt wurden.

Das Gericht kam zu dem Schluss, dass die Beschuldigte die Stücke sofort nach dem Anhören wieder hätte löschen müssen. "Eine Kopie, die heruntergeladen, gespielt und auf einer Festplatte für den zukünftigen Gebrauch gespeichert wird, dient als vollwertiger Ersatz für einen legal erhältlichen Tonträger", so die Urteilsbegründung. Gonzalez' Rechtfertigung sei ungefähr so Ernst zu nehmen, wie wenn ein Ladendieb behauptete, er habe 30 CDs nur zum Anhören gestohlen und würde die entsprechenden Tonträger später bezahlen.

Gonzalez dagegen hatte im Vorfeld des Prozesses gesagt, sie habe gemeinsam mit ihrem Mann ohnehin 30 Dollar im Monat für CDs ausgegeben, und daran hätte sich nach der Installation der Tauschsoftware nichts geändert.

http://www.spiegel.de/netzwelt/politik/0,1518,390215,00.html



Krass kann ich da nur sagen, vor allem da sie anscheinend in der Tat die meisten ihrer mp3's noch als Original hatte. Wahrscheinlich wird schwerer bewaffneter Raubüberfall demnächst milder bestraft als mp3's besitzen
Schwarzbaer
Ich denke, hier sollte ein Exempel statuiert werden. die RIAA und andere, ich nenne sie mal Körperschaften, haben den Tauschbörsen seit langer Zeit den Kampf angesagt und nun die erste Schlacht - oder eine der ersten Schlachten - gewonnen.

Das ganze soll wahrscheinlich als Präzedenzfall für zukünftige Verfahren dienen. Ich hoffe nur, daß europäische bzw. deutsche Gerichte nicht auch auf diesen Hardlinerkurs einschwenken, denn der Vergleich mit dem Dieb, der 30 CDs klaut, ist schon arg übel.
Mortisha
..oehem, wie laeuft das denn mit" bearshare??? ".....das ist doch legal,gell???
Aleanthus
warum sollte die deutsche politik nicht auf den zug aufspringen?
soweit ich weiß wird schon jetzt kinderpornografie mit bis zu 2 jahren freiheitsstrafe OHNE geldstrafe geahndet, und das illegale runterladen von kinofilmen mit bis zu 5 jahren freiheitsstrafe UND geldstrafe...
leute, solange die wirtschaft dran verdient, gibt es für die politik keinen grund, das NICHt so zu machen...